Auslobung

Die Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V. (GFUR) zeichnet  jährlich bis zu drei herausragende Dissertationen junger Wissenschaftler mit einem

Joachim-Jungius-Förderpreis der Universität Rostock

nach unten stehender Vergabeordnung mit einem Betrag von je 2000 € aus. Die zur Auszeichnung eingereichten Dissertationen müssen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung an der Universität Rostock verteidigt worden sein.

Vorschläge können bis zum 31.03. jeden Jahres  an den Vorstand der Gesellschaft, z.Hd. Herrn Dr. Wolfgang Peters, eingereicht werden. Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag mit ein, den Sie von unserer Seite Preisauslobungen herunterladen können. Dort können Sie auch die Auslobung herunterladen.

Joachim Jungius – Gemälde aus dem Aulafries
(klicken um Bild zu vergrößern)

Vergabeordnung für den Joachim-Jungius-Förderpreis der Universität Rostock

Stifter:
Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V. (GFUR)

Fachgebiete:
Alle Fachgebiete, in denen an der Universität Rostock promoviert werden kann.

Form und Ausstattung:
Jährlich sollen drei Preise à 2000 € vergeben werden. Die Preisträger erhalten eine von der 1.Vorsitzenden der GFUR und von der Rektorin der Universität Rostock unterzeichnete Urkunde. Die Preisverleihung erfolgt in einer akademischen Festveranstaltung der Universität Rostock.

Vergabekriterien
Die zur Auszeichnung eingereichten Dissertationen müssen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung an der Universität verteidigt worden sein.
Prämiert werden können Arbeiten, die sich bezüglich Exzellenz und Originalität aus den übrigen Dissertationen herausheben und neue Impulse für die Wissenschaft liefern.
Bei der Bewertung werden weiterhin berücksichtigt:

die Bearbeitungsdauer der Dissertation
die Internationalität der Arbeit
die Verwertung der Resultate (Vorträge, Publikationen, Patente etc.)
die Interdisziplinarität der Arbeit
die gesellschaftliche Relevanz der Ergebnisse
der Beitrag der Arbeit zur Reputation der Universität Rostock

Bewerbungsverfahren
Jede Fakultät der Universität Rostock kann pro Jahr bei der GFUR bis zu zwei Preise vorschlagen. Die Fakultäten fertigen zu jedem Vorschlag eine allgemeinverständliche Stellungnahme an, in der die Exzellenz und Originalität der Arbeit begründet und zu allen weiteren Vergabekriterien explizit Stellung genommen wird. Außerdem sollen die Fakultäten eine begründete Reihung der vorgeschlagenen Arbeiten, die zugehörigen Gutachten der Dissertationen sowie jeweils ein Exemplar der Dissertationsschrift einreichen.
Eigenbewerbungen können bei einer zuständigen Fakultät eingereicht werden; sie sind nach den gleichen Kriterien wie alle anderen Vorschläge bei der Erstellung des Fakultätsvorschlags zu berücksichtigen.

Termin für die Einreichung der Vorschläge
31. März jedes Jahres.

Entscheidung
Der Vorstand der GFUR bildet eine Jury zur Bewertung der eingereichten Arbeiten und zur Erarbeitung eines Vorschlags für die Preisträger.

Die Auswahl der Preisträger bzw. Preisträgerinnen erfolgt in einer Vorstandssitzung der GFUR, an der der Vorsitzende der Jury stimmberechtigt teilnimmt.

 

Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V.
– Der Vorstand –